Stornorisikoversicherung

Stornorisikoversicherung – Zavarovalnica Sava

Der Abschluss einer Versicherung durch Deckung der versicherten Gefahren bzw. Risiken ist nach zwei Deckungsformen möglich.


GRUNDDECKUNG
Wenn der Passagier aufgrund:
- eines Unfalls, Todesfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustandes, der seine Reise verhindert,
- einer Schwangerschaft,
- eines Unfalls, Todesfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustands von Familienangehörigen, die ihn an der Reise hindert (sofern im Falle eines Unfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustands von Familienangehörigen eine ambulante oder stationäre Behandlung zu Hause erforderlich ist und seine Anwesenheit absolut notwendig ist)

die Reise stornieren muss, schließen wir hierfür eine Versicherung bei Zavarovalnica Sava ab, so dass die Versicherungsprämie (Stornorisiko) bei der Anmeldung bezahlt wird, die von der Anzahl der Personen und dem Wert der Reise abhängt. Für diese Versicherung gelten die Allgemeinen Bedingungen sp-tur.ang..pdf


 

Prämiensatz* (Steuer auf Versicherungsumsätze ist inbegriffen)

bis 2 Personen

4,03 %

3– 5 Personen

4,22 %

mehr als 5 Personen

4,42 %

*Die Versicherungsprämie errechnet sich zum Prämiensatz aus dem Wert der Reise.



ZUSATZDECKUNG
Wenn der Passagier aufgrund:
- eines Unfalls, Todesfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustandes, der seine Reise verhindert,
- einer Schwangerschaft,
- eines Unfalls, Todesfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustands von Familienangehörigen, die ihn an der Reise hindert (sofern im Falle eines Unfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustands von Familienangehörigen eine ambulante oder stationäre Behandlung zu Hause erforderlich ist und seine Anwesenheit absolut notwendig ist),
- der Sachschäden an seinem Eigentum am Wohnort, die infolge von Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Sturm, Hagel, Erdrutsch, Explosion, Raub und Einbruch eintreten und seine Anwesenheit erforderlich machen,
- der Anfrage von Justiz- und Verwaltungsbehörden, wenn seine persönliche Anwesenheit obligatorisch ist,
- eines unerwarteten Arbeitsplatzverlustes auf unbestimmte Zeit, bedingt durch die unverschuldete Kündigung des Arbeitgebers,
- der Aufnahme einer neuen Beschäftigung (gilt für einen Reisenden, der vor Versicherungsbeginn beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet war und noch keinen Anspruch auf Regelurlaub hat),
- der Stellung des Scheidungsantrags beim zuständigen Gericht unmittelbar vor der gemeinsamen Reise der versicherten Ehegatten und nach Bezahlung der Reise und Abschluss der Versicherung,
- des Ausbruchs einer Epidemie und/oder Pandemie einer bestimmten Krankheit und das Außenministerium der Republik Slowenien von Reisen abrät; COVID-19 ist ausgeschlossen,
- einer Organtransplantation, deren Termin für ihn festgesetzt ist oder nach Abschluss der Versicherung mitgeteilt,
- einer Behandlung in einem Heilbad, dessen Beginn für ihn bestimmt ist oder nach Abschluss der Versicherung mitgeteilt,
- einer Operation, für die das Datum festgelegt wird, oder nach Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt

die Reise stornieren muss, schließen wir hierfür eine Versicherung bei Zavarovalnica Sava ab, so dass die Versicherungsprämie (Stornorisiko) bei der Anmeldung bezahlt wird, die von der Anzahl der Personen und dem Wert der Reise abhängt. Für diese Versicherung gelten die Allgemeinen Bedingungen sp-tur.ang..pdf

 

Prämiensatz* (Steuer auf Versicherungsumsätze ist inbegriffen)

bis 2 Personen

5,67 %

3–5 Personen

5,95 %

mehr als 5 Personen

6,23 %

*Die Versicherungsprämie errechnet sich zum Prämiensatz aus dem Wert der Reise.




Stornorisikoversicherung – Europäische Reiseversicherung

Wenn der Reiseteilnehmer die Reise stornieren oder abbrechen muss aufgrund von:
- einer unerwartet eingetretenen Krankheit oder Verletzung,
- einer plötzlichen Erkrankung, schweren Unfallfolgen oder dem Tod eines Familienangehörigen, der die Reise nicht gemeinsam gebucht hat, sofern Ihre Anwesenheit zu Hause unbedingt erforderlich ist,
- einer Frühgeburt oder unerwarteten schweren Komplikation in der Schwangerschaft bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche,
- einer Organtransplantation als Spender oder Empfänger,
- einer unerwarteten Zuteilung oder Verschiebung eines Operationstermins oder Krankenhausaufenthaltes in einer Rehabilitationsklinik,
- eines unverschuldeten Arbeitsplatzverlustes aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber,
- einer Einreichung der Scheidungsklage oder eines Antrags auf einvernehmliche Trennung beim zuständigen Gericht oder der Kündigung des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise,
- der Beendigung einer außerehelichen Lebensgemeinschaft (bestehend seit mindestens sechs Monaten) vor der versicherten gemeinsamen Reise,
- einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, sofern das zuständige Gericht die Reisebuchung nicht als Grund für eine Terminverschiebung anerkennt,
- eines erheblichen Sachschadens am Eigentum des Versicherten am Wohnort infolge einer Naturkatastrophe (z. B. Brand) oder einer strafbaren Handlung Dritter, sofern Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist,
- eines Verkehrsunfalls mit dem privaten Fahrzeug auf dem Weg zum Flughafen,
bieten wir eine Reiseversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung (ERV) an.

Diese kann bei der Buchung abgeschlossen werden, indem die Versicherungsprämie (Reiserücktrittsversicherung) bezahlt wird; die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis.


Reisepreis bis:

 

200 EUR

13 EUR

300 EUR

18 EUR

400 EUR

24 EUR

500 EUR

28 EUR

750 EUR

41 EUR

1.000 EUR

53 EUR

1.500 EUR

80 EUR

2.000 EUR

106 EUR

2.500 EUR

133 EUR

3.000 EUR

159 EUR

4.000 EUR

212 EUR

5.000 EUR

264 EUR

6.000 EUR

339 EUR

7.000 EUR

397 EUR

8.000 EUR

456 EUR

9.000 EUR

516 EUR

10.000 EUR

576 EUR

11.000 EUR

636 EUR

12.000 EUR

696 EUR

Diese Versicherung unterliegt den allgemeinen Bedingungen: ERV-RVB SLO 2022_20230210_EN.pdf

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