Stornorisikoversicherung – Zavarovalnica SavaDer Abschluss einer Versicherung durch Deckung der versicherten Gefahren bzw. Risiken ist nach zwei Deckungsformen möglich.
GRUNDDECKUNGWenn der Passagier aufgrund:
- eines Unfalls, Todesfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustandes, der seine Reise verhindert,
- einer Schwangerschaft,
- eines Unfalls, Todesfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustands von Familienangehörigen, die ihn an der Reise hindert (sofern im Falle eines Unfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustands von Familienangehörigen eine ambulante oder stationäre Behandlung zu Hause erforderlich ist und seine Anwesenheit absolut notwendig ist)
die Reise stornieren muss, schließen wir hierfür eine Versicherung bei Zavarovalnica Sava ab, so dass die Versicherungsprämie (Stornorisiko) bei der Anmeldung bezahlt wird, die von der Anzahl der Personen und dem Wert der Reise abhängt. Für diese Versicherung gelten die Allgemeinen Bedingungen
sp-tur.ang..pdf
|
Prämiensatz* (Steuer auf Versicherungsumsätze ist inbegriffen)
|
bis 2 Personen
|
4,03 %
|
3– 5 Personen
|
4,22 %
|
mehr als 5 Personen
|
4,42 %
|
*Die
Versicherungsprämie errechnet sich zum Prämiensatz aus dem Wert der Reise.
ZUSATZDECKUNGWenn der Passagier aufgrund:
- eines Unfalls, Todesfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustandes, der seine Reise verhindert,
- einer Schwangerschaft,
- eines Unfalls, Todesfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustands von Familienangehörigen, die ihn an der Reise hindert (sofern im Falle eines Unfalls oder einer unerwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustands von Familienangehörigen eine ambulante oder stationäre Behandlung zu Hause erforderlich ist und seine Anwesenheit absolut notwendig ist),
- der Sachschäden an seinem Eigentum am Wohnort, die infolge von Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Sturm, Hagel, Erdrutsch, Explosion, Raub und Einbruch eintreten und seine Anwesenheit erforderlich machen,
- der Anfrage von Justiz- und Verwaltungsbehörden, wenn seine persönliche Anwesenheit obligatorisch ist,
- eines unerwarteten Arbeitsplatzverlustes auf unbestimmte Zeit, bedingt durch die unverschuldete Kündigung des Arbeitgebers,
- der Aufnahme einer neuen Beschäftigung (gilt für einen Reisenden, der vor Versicherungsbeginn beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet war und noch keinen Anspruch auf Regelurlaub hat),
- der Stellung des Scheidungsantrags beim zuständigen Gericht unmittelbar vor der gemeinsamen Reise der versicherten Ehegatten und nach Bezahlung der Reise und Abschluss der Versicherung,
- des Ausbruchs einer Epidemie und/oder Pandemie einer bestimmten Krankheit und das Außenministerium der Republik Slowenien von Reisen abrät; COVID-19 ist ausgeschlossen,
- einer Organtransplantation, deren Termin für ihn festgesetzt ist oder nach Abschluss der Versicherung mitgeteilt,
- einer Behandlung in einem Heilbad, dessen Beginn für ihn bestimmt ist oder nach Abschluss der Versicherung mitgeteilt,
- einer Operation, für die das Datum festgelegt wird, oder nach Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt
die Reise stornieren muss, schließen wir hierfür eine Versicherung bei Zavarovalnica Sava ab, so dass die Versicherungsprämie (Stornorisiko) bei der Anmeldung bezahlt wird, die von der Anzahl der Personen und dem Wert der Reise abhängt. Für diese Versicherung gelten die Allgemeinen Bedingungen
sp-tur.ang..pdf
|
Prämiensatz* (Steuer auf Versicherungsumsätze ist inbegriffen)
|
bis 2 Personen
|
5,67 %
|
3–5 Personen
|
5,95 %
|
mehr als 5 Personen
|
6,23 %
|
*Die
Versicherungsprämie errechnet sich zum Prämiensatz aus dem Wert der Reise.