Allgemeine Bedingungen
INHALT DES ARRANGEMENTS
Der Veranstalter Ihrer Reise ist Intelekta Murska Sobota, d. o. o., die die Durchführung des veröffentlichten Programms durch den Inhalt des Arrangements gewährleistet. Der Veranstalter wird das Arrangement vollständig und wie beschrieben durchführen, außer in Ausnahmefällen (Krieg, Unruhen, Streiks, terroristische Aktionen, sanitäre Barrieren, Naturkatastrophen, Eingriffe der zuständigen staatlichen Behörden usw.).
ANMELDUNGEN UND ZAHLUNGEN
Der Reisende unterschreibt bei der Anmeldung den Reisevertrag (Anmeldeschein), der zugleich eine Buchungsbestätigung ist, mit dem Hinweis: „Ich kenne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Reiseprogramm und das Standardinformationsformular und akzeptiere alles in vollem Umfang.“ So wird alles, was in diesen Geschäftsbedingungen des Reiseprogramms angegeben ist, sowohl für den Reisenden als auch für den Veranstalter
zu einer gesetzlichen Verpflichtung. Bei der telefonischen oder Internet-Anmeldung wird davon ausgegangen, dass der Reisende die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen hat und mit dem Reiseprogramm und dem Standardinformationsformular vertraut ist. Die wesentliche Voraussetzung für die Gültigkeit der Anmeldung per Telefon oder über Internet ist die Bezahlung der Rechnung in der angegebenen Währung. Sofern im Reiseprogramm nicht anders angegeben, zahlen Sie bei der Anmeldung 30 % des Gesamtbetrages des Arrangements und mindestens 21 Tage vor dem Reiseeintritt noch die restlichen 70 %. Verzögert sich der Beginn der vereinbarten Reise um weniger als 21 Tage ab Vertragsabschluss, so verfällt der Gesamtwert des Arrangements bei Vertragsabschluss. Wenn der Reisende oder seine Anmeldestelle das Arrangement nicht innerhalb der vereinbarten Zeit bezahlt, gilt es als storniert und der Veranstalter hat das Recht, die Stornokosten gemäß Absatz REISERÜCKTRITT zu berechnen.
PREISE DER ARRANGEMENTS
Die Preise aller Arrangements richten sich nach dem Reise-/Urlaubsprogramm und gelten ab dem Datum der Veröffentlichung des Programms. Hat sich der Wechselkurs, auf dessen Grundlage das Arrangement berechnet ist, eventuell geändert oder die Transportkosten einschließlich der Kraftstoffkosten oder die Gebühren für bestimmte Dienstleistungen (an den Flughäfen, Häfen usw.), die die Reisekosten beeinflussen, gestiegen sind, so hat der Veranstalter das Recht, den Preis zu erhöhen. Vermindern sich durch diese Änderungen die Kosten, so steht dem Fahrgast eine Preisminderung zu. Über die eventuelle Preiserhöhung informiert der Veranstalter den Reisenden spätestens 20 Tage vor der Abreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % übersteigt, hat Reisender das Recht, den Vertrag zu kündigen und den gezahlten Betrag zu erstatten, jedoch ohne Anspruch auf Ersatz von Schäden und etwaigen Kosten für Visum, Versicherung, Impfung und ähnlichen Kosten. Etwaige Nachlässe und Vorteile schließen sich gegenseitig aus und sind nicht kumulativ. Wenn mehrere Rabatte gewährt werden, kann der Reisende den für ihn am besten geeigneten Rabatt wählen. Der Veranstalter kann im Programm die Möglichkeit festlegen oder zulassen, dass der Reisende die Dienstleistungen, die im Ausland durchgeführt werden (z. B. optionale Ausflüge), vor Ort bezahlt. In diesem Fall tritt der Veranstalter nicht als Veranstalter oder Vermittler auf, sondern nur als Informant. Daher macht der Reisende alle Ansprüche vor Ort geltend (im Ausland). In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Verbandes der slowenischen Tourismusagenturen kann für den Verkauf von Tourismusarrangements die Anmeldegebühr berechnet werden.
INFORMATIONSHÖHE DER KRAFTSTOFFZUSCHLÄGE BEI CHARTERFLÜGEN
Der Veranstalter von touristischen Arrangements kann bei der Nutzung von Lufttransporten Vermittler, Kunde oder Mieter dieser Transportart sein, aber aufgrund international gültiger Übereinkommen und Beschlüsse bestimmt in jedem Fall das Luftfahrtunternehmen die Transportbedingungen. Der Reiseveranstalter hat somit keinen Einfluss auf den tatsächlichen Endpreis dieser Beförderungsart, der sich trotz Vertragsabschluss aus äußeren Gründen (Treibstoffpreis, Flughafengebührenpreis, sonstige vom Beförderer deklarierte Nebenkosten) nachträglich ändern kann.
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, den Preis von touristischen Arrangements, die per Luftbeförderung auf Bestellung (Charterflüge) durchgeführt werden, an die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung dieser Art von touristischen Arrangements geltenden Vertragsbedingungen anzupassen.
Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden jede Preisänderung (entweder Minderung oder Erhöhung) mitteilen, soweit diese im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Abweichungen vom Endpreis des Arrangements liegt.
Flugdauer/Treibstoffpreis
in Flugdauer bis
zu 1,5 Stunden
Flugdauer von 1,5 bis 3 Stunden
Tonnen nach dem PLATS-System (Lefkas,
Podgorica, Tivat …) (Limnos, Rhodos, Antalya,
Djerba …)
am Tag der
Endabrechnung
Zuschlag pro Person
Einweg Rückweg Einweg Rückweg
701 – 800 EUR -8 EUR
-16 EUR
-12
EUR
-24 EUR
801 – 900 EUR -4 EUR -8 EUR -6 EUR
-12 EUR
901 – 1.000 EUR / / / /
1.001 – 1.100 EUR 4 EUR 8 EUR 6 EUR 12 EUR
1.101 – 1.200 EUR 8 EUR 16 EUR 12 EUR 24 EUR
1.201 – 1.300 EUR 12 EUR 24 EUR 18 EUR 36 EUR
1.301 – 1.400 EUR 16 EUR 32 EUR 24 EUR 48 EUR
1.401 – 1.500 EUR 20 EUR 40 EUR 30 EUR 60 EUR
1.501 – 1.600 EUR 24
EUR 48 EUR
36 EUR 72 EUR
Die Preise für Pauschalarrangements in Sonderflugzeugen (Charterflüge) werden nach den Bedingungen des Treibstoffpreises von 1.000 €/Tonne berechnet. Die Beträge in der Tabelle errechnen sich aus dem Verhältnis zwischen der Flugdauer und dem Preis einer Tonne Treibstoff nach dem PLATS-System am Tag der Endabrechnung unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Auslastung der Passagierkabine. Die endgültige Berechnung wird bekannt und wird dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt.
Aktuelle Flugbenzinpreise werden jeden Freitag auf folgenden Webseiten veröffentlicht:
https://www.iata.org/en/publications/economics/fuel-monitor/.
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die in der Tabelle angegebenen Beträge zu ändern, wenn der Preis für eine Tonne Kraftstoff noch über den derzeit höchsten Tabellenbetrag steigen oder noch mehr als den niedrigsten Tabellenbetrag sinken würde.
Bei einer Erhöhung des Gesamtpreises um mehr als 8 % hat der Reisende die Möglichkeit bzw. das Recht, ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten.
KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGENDie in diesem Katalog angegebenen Kategorisierungen (Anzahl der Sterne) basieren auf der offiziellen örtlichen Kategorisierung und liegen daher nicht in der Verantwortung des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich nur das Recht vor, aufgrund der Meinungen unserer Gäste aus den vorigen Jahren, der Meinungen anderer renommierten Veranstalter, der Erfahrungen unserer Vertreter und der tatsächlichen Situation nach einer Überprüfung durch unsere Mitarbeiter einen halben Stern zurückzuziehen oder hinzuzufügen. Die Anzahl der Sterne zwischen den verschiedenen Unterkunftstypen ist nicht vergleichbar. Essen, Komfort und andere Dienstleistungen sind unter Kontrolle der lokalen Tourismusorganisationen. Die Standards der touristischen Angebote unter den ausgewählten Reisezielen und Destinationen sind unterschiedlich und unvergleichbar. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für jegliche schriftliche oder mündliche Information, die dem Reisenden am Verkaufsort zur Verfügung gestellt wird und die den Leistungsbeschreibungen in diesem Programm nicht entspricht. Der Veranstalter ist auch nicht verantwortlich für die Informationen auf den Websites einzelner Hotels, da er keinen Einfluss auf deren Gestaltung hat. Die Beschreibung der Dienstleistungen und der Unterkünfte in einem bestimmten Katalog gilt nur für diejenigen, die sich für das ausgewählte Objekt zu den im einzelnen Katalog veröffentlichten Preisen anmelden bzw. bezahlen. Bei den „Last-Minute“-Angeboten und anderen Aktionen gelten die Beschreibungen neben der jeweiligen Aktion.
FORTUNADie im Rahmen des Fortuna-Angebots gebuchte Unterkunft garantiert keine Unterkunft im benannten Objekt, sondern in einem unbekannten Objekt der reservierten nationalen Kategorisierung. Ausgenommen Reiseziele, Kategorien und Arten von Dienstleistungen (N, NZ, POL, PP, AI) werden keine anderen Dienstleistungen zugesagt und sind auch nicht Bestandteil des Reisevertrages. Die Belegung der Hotels erfolgt in der Regel erst bei Ankunft am Zielflughafen, entsprechend der verfügbaren Kapazität. Das Reiseziel wird vom Zielflughafen bestimmt. Die Unterbringung erfolgt nicht am Flughafenstandort. Einzelreisende bzw. Reisegruppen können in der gleichen Zeit in verschiedenen Unterkünften, in verschiedenen Urlaubsgebieten untergebracht werden, obwohl sie alle den gleichen Preis bezahlt haben.
ÄNDERUNG DES PROGRAMMSDer Veranstalter des Programms hat das Recht, das Programm im Falle außergewöhnlicher Umstände zu ändern, die nicht vorgesehen, vermieden oder verhindert werden konnten (siehe INHALT DES ARRANGEMENTS). Der Veranstalter kann die vertraglich vereinbarte Unterkunft ändern, was nur vor Ort, jedoch nur bei Unterbringung in einem Objekt der gleichen oder einer höheren Kategorie und auf eigene Kosten möglich ist. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, den Flugplan auch kurz vor dem Abflug zu ändern. Aus verschiedenen Gründen, wie Streiks, schlechtes Wetter, Notfallwartung, Reparaturen oder Luftraumbelastung, kann es zu Verzögerungen kommen, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können. Der Transporteur ist verantwortlich für die zusätzlichen Kosten oder eine nicht genutzte Dienstleistung sowie andere Schäden, die durch die Verzögerung verursacht werden. Bei Reisen bzw. Ausflügen, bei denen das Abreisedatum zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bekannt war, muss der Reisende beachten, dass es einige Museen, Kirchen, archäologische Stätten u. ä. gibt, die an dem Tag, an dem sie besichtigt werden sollten, möglicherweise geschlossen sind. Der Veranstalter behält sich daher das Recht vor, die Reihenfolge der einzelnen Ansichten oder der entsprechenden alternativen Ansichten zu ändern. Der Reisende muss über jede Programmänderung auf eine klare und verständliche Weise schriftlich informiert werden. Der Reisende muss eine angemessene Zeit haben, um auf die vorgeschlagene Änderung zu reagieren und sich der Konsequenzen bewusst zu sein, wenn die vorgeschlagene Änderung nicht beantwortet wird. Wenn das Ergebnis von Änderungen schlechtere Qualität oder geringere Kosten des Arrangements sind, hat der Reisende Anspruch auf eine entsprechende Preisverringerung.
REISEDAUER UND RESERVIERTE VERSORGUNGDer erste und der letzte Tag der Reise sind für die Ankunft am Urlaubsort und die Abreise aus dem Urlaubsort sowie für den zugehörigen Transport und die Unterbringung vorgesehen. Die Abreise kann auch nachmittags oder abends erfolgen, die Rückreise dagegen auch morgens. In jedem Fall gelten der Tag der Abreise und der Tag der Rückkehr als Reisetage.
Der Hotelier ist nicht verpflichtet, dem Reisenden in den späten Abendstunden das Abendessen zu servieren und das gleiche gilt auch für das Frühstück für die Abfahrten in den frühen Morgenstunden. Die reservierte Versorgung gilt nur während Ihres Aufenthalts am Zielort, von dem Moment der Anmeldung an der Rezeption bis zu dem Moment der Abmeldung.
KÜNDIGUNGSRECHT DES VERANSTALTERSDer Veranstalter des Programms kann das Programm ganz oder teilweise stornieren, wenn vor oder während seiner Durchführung außergewöhnliche Umstände eintreten, die nicht vermieden oder verhindert werden konnten und einen berechtigten Grund für den Veranstalter darstellen, das Programm nicht zu veröffentlichen oder keine Buchungen für dieses Programm anzunehmen, wenn diese während der Veröffentlichung und des Verkaufs des Arrangements bestanden hätten. Der Veranstalter kann das Arrangement oder ein Teil des Arrangements stornieren, der extra bezahlt wird (z. B. Transport zum Flughafen), auch wenn die Mindestzahl der Reisenden für einzelnes Arrangement oder Transport nicht angemeldet ist:
- für die Arrangements mit speziell gemieteten Flugzeugen, Zügen oder Schiffen 80 % ihrer Belegung,
- für die Busarrangements 40 Reisende,
- für die Arrangements auf Linienflügen 15 Reisende,
- für den Transport zum Flughafen 4 Reisende.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Kunden spätestens 7 Tage vor Beginn der Durchführung des Arrangements darüber zu informieren. In diesen Fällen übernimmt der Veranstalter keine Verpflichtung, die Kunden zu entschädigen, sondern ihnen den gesamten bezahlten Betrag oder den Betrag zurückgeben, der dem Teil nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen entspricht.
Die Anforderung für einen slowenischen Vertreter an jedem Reiseziel beträgt mindestens 40 slowenische Reisende.
REISERÜCKTRITTWenn der Reisende die Reise stornieren möchte, muss er dies schriftlich tun. Der Tag des Eingangs der schriftlichen Stornierung ist die Grundlage für die Berechnung der Stornokosten, wie folgt:
- Bei einer Stornierung 30 Tage vor Reisantritt behält der Veranstalter 20 % des Gesamtwertes des Arrangements ein.
- Bei einer Stornierung von 29 bis 22 Tagen vor Reiseantritt behält der Veranstalter 30 % des Gesamtwertes des Arrangements ein.
- Bei einer Stornierung von 21 bis 15 Tagen vor Reiseantritt behält der Veranstalter 50 % des Gesamtwertes des Arrangements ein.
- Bei einer Stornierung von 14 bis 8 Tagen vor Reisantritt behält der Veranstalter 80 % des Gesamtwertes des Arrangements ein.
- Bei einer Stornierung von 7 Tagen bis 1 Tag vor Reisantritt behält der Veranstalter 95 % des Gesamtwertes des Arrangements ein.
- Wenn der Reisende am Tag des Reiseantritts oder sogar nach Reiseantritt nicht erscheint oder das Arrangement nicht storniert hat, berechnet ihm der Veranstalter den Gesamtwert des Arrangements, der bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten erhöht werden kann.
Zusätzlich zu den obengenannten Kosten ist der Reisende stets verpflichtet, dem Veranstalter die Verwaltungskosten in Höhe von 23 € pro Anmeldeschein zu zahlen.
Im Falle einer teilweisen Stornierung der Reise, bei der zum Beispiel nicht alle Reisenden mit der gleichen Reservierung in einer gemeinsamen Unterkunftseinrichtung storniert haben, erhöht sich zusätzlich zu den Stornokosten gemäß der obigen Tabelle und den Verwaltungskosten auch der Preis für die übrigen Reisenden auf der Reservierung.
Die obige Tabelle gilt nicht für touristische Arrangements, die mit Linienfügen (Griechenland mit Aegean Airlines, Türkei aus Graz, Montenegro) bzw. Billigflügen verbunden sind. Bei diesen Arrangements betragen die Stornokosten 100 % des Gesamtpreises des Arrangements sofort nach der fixen Bestätigung!
Für die Fälle, in denen der Reisende aus verschiedenen Gründen die Reise stornieren müsste, können alle Reisenden bei der Anmeldung eine Stornoversicherung bei verschiedenen Versicherungsanstalten abschließen. In diesem Fall ist der Reisende vollständig an alle allgemeinen Bedingungen für die Versicherung der Stornierung von Touristenreisen einer einzelnen Versicherungsanstalt gebunden, die Bestandteil des Reisevertrages sind. Die Stornoversicherungsprämie wird sofort nach der Anmeldung vollständig fällig.
Wenn der Reisende nicht in der Lage ist, an der Reise teilzunehmen, kann er seine Reservierung ändern oder an einen anderen Reisenden übertragen, der die für die Reise vorgesehenen Anforderungen erfüllt, dies aber dem Veranstalter oder der Verkaufsstelle spätestens 8 Tage vor Reisebeginn mitteilen muss. Alle zusätzlichen Kosten, die dabei anfallen würden, trägt der Reisende.
Für jede Änderung der Reservierung, wenn die noch möglich ist, berechnet der Veranstalter dem Reisenden 23 €. Jede Änderung des Reisetermins weniger als 30 Tage vor Reiseterminantritt gilt nicht mehr als Änderung, sondern als Stornierung gemäß der oben angegebenen Stornogebührentabelle.
VERPFLICHTUNGEN DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter hat die gute Erbringung der Dienstleistungen und die Auswahl der Geschäftspartner sicherzustellen und die Rechte und Interessen der Reisenden im Einklang mit den guten touristischen Gewohnheiten zu vertreten. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden alle im Arrangement-Programm genannten Leistungen zu erbringen und haftet für die Dienstleistungen, die nicht oder nur teilweise erbracht werden. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung im Falle von Änderungen oder Nichterfüllungen von Dienstleistungen aus, die auf höhere Gewalt (siehe INHALT DES ARRANGEMENTS) oder auf Verzögerungen von Transportmitteln zurückzuführen sind, für die der Transporteur gemäß den geltenden Vorschriften verantwortlich ist.
VERPFLICHTUNGEN DES REISENDEN
Der Reisende ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er persönlich sowie seine Dokumente und Gepäck die Bedingungen erfüllen, die in den Grenz-, Zoll-, Gesundheits- und anderen Vorschriften des Herkunftslandes sowie des Landes, in das er reist, festgelegt sind. Wenn seine Dokumente verloren oder gestohlen wurden, diese aber dringend benötigt werden, um die Reise fortzusetzen oder nach Hause zurückzukehren, muss er auf eigene Kosten neue Dokumente beschaffen. Wenn dem Reisenden aufgrund eines Verstoßes gegen eine der oben genannten Bedingungen weitere Reise untersagt wird, trägt der Reisende alle damit verbundenen Konsequenzen und Kosten. Er muss auch die Hausregeln in den gastgewerblichen und Hotelanlagen einhalten (viele Mittel- und Oberklassehotels benötigen eine angemessene Garderobe, zum Beispiel lange Hose) und gut mit dem Vertreter des Veranstalters und dem Dienstleister zusammenarbeiten.
Wenn der Reisende seine Verpflichtungen nicht einhält, haftet er dem Veranstalter für den entstandenen Schaden und der Veranstalter lehnt jede Verantwortung für den Schaden ab, den der Reisende in einem solchen Fall erleiden könnte. Wenn das Visum für den Reisenden vom Veranstalter arrangiert wird, garantiert dieser nicht für den Erfolg oder die Rechtzeitigkeit der Erlangung des Visums und erstattet auch nicht die Kosten für die Erlangung des Visums.
Der Reisende ist verpflichtet, dem Veranstalter bei der Anmeldung die genauen persönlichen Daten mitzuteilen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Auf der Grundlage dieser Daten nimmt der Veranstalter eine Reservierung vor und informiert den Kunden spätestens 5 Tage vor der Abreise über die genaue Abfahrtzeit und andere notwendige Reiseinformationen. Die Nichtannahme der Mitteilung gilt nicht als höhere Gewalt auf der Seite des Reisenden. Die anfallenden Kosten würden daher allein vom Reisenden selbst getragen.
Wenn der Reisende eine Ermäßigung oder freien Eintritt in Museen, Klöster, Galerien usw. beantragen möchte, ist er verpflichtet, die erforderliche Bestätigung, meistens bei der Botschaft des Ziellandes, auf eigene Kosten zu beschaffen.
GEPÄCK
Gemäß den Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaften hat der Reisende das Recht, eine bestimmte Menge Gepäck kostenlos zu befördern, für jedes zusätzliche Kilogramm des zulässigen Gepäckgewichtes muss der Reisende aber vor Ort extra bezahlen. Die Kinder unter 2 Jahren haben kein Recht, das Gepäck kostenlos mitzunehmen. Für den Transport von Tieren und das Sondergepäck wie Fahrrad, Surfbrett, Golfausrüstung usw. wird zusätzlich bezahlt, in der Regel direkt am Flughafen oder vor Ort. Der Transport von Tieren und solches Gepäck müssen bei der Anmeldung bekanntgegeben werden, der Transporteur behält sich jedoch das Recht vor, die Beförderung der Tiere bzw. dieses Gepäcks aus Kapazitätsgründen abzulehnen. Alle Kosten oder Schäden, die dadurch entstehen würden, sind vom Reisenden selbst zu tragen. Die Anmeldung muss auch den Transport aller Gegenstände umfassen, deren Transport im Handgepäck anderweitig verboten ist, es sei denn, der Reisende benötigt sie aus dringenden medizinischen Gründen, wie z. B. Insulininjektionen.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Verlorenes oder beschädigtes Gepäck muss dem Transporteur oder dem Hotel vom Reisenden selbst gemeldet werden. Beim Luftverkehr liegt die Verantwortung für das Gepäck ausschließlich bei der Fluggesellschaft auf der Grundlage der im internationalen Passagierflugverkehr geltenden Vorschriften. Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Gepäcks füllt der Reisende das PIR-Formular der Fluggesellschaft aus, die den Transport durchgeführt hat, übergibt es dem Vertreter der Fluggesellschaft und behält ein Exemplar für sich. Aufgrund des Formulars bezahlt ihm die Fluggesellschaft eine Entschädigung gemäß den im internationalen Passagierflugverkehr geltenden Vorschriften.
Der Veranstalter haftet auch nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck oder anderen persönlichen Gegenständen, Wertsachen und Dokumenten aus der Unterkunft (wir empfehlen die Anmietung eines Safes) und den Transportmitteln (Flugzeuge, Busse, Schiffe).
ZIMMER
Wenn der Reisende bei der Buchung für ein Zimmer mit besonderen Merkmalen (Meerblick, Balkon, Komfort, Lage/Orientierung, bestimmte Etage …) keinen Aufpreis bezahlt hat, wird er in einem der Zimmer untergebracht, die offiziell zur Vermietung an die Gäste eines Hotels angemeldet sind. Die Bilder der Zimmer im Katalog sind nur Beispiele. Die Verteilung der Zimmer liegt in der Verantwortung des Hoteliers. Der Reiseveranstalter kann darauf keinen Einfluss haben, er kann die Wünsche des Reisenden zwar weiterleiten, aber nicht garantieren, dass sie erfüllt werden. Bei der Unterbringung in einem Einzelzimmer muss der Reisende berücksichtigen, dass es in der Regel nicht dem Standard eines Doppelzimmers entspricht, dass es klein ist und eine schlechtere Lage hat.
Bei Unterbringung von drei oder mehr Personen im selben Zimmer, Studio oder Apartment muss der Reisende berücksichtigen, dass es sich in der Regel um ein Doppelzimmer bzw. ein Doppelstudio bzw. ein Apartment mit Zustellbetten handelt, sodass die Unterbringung von zusätzlichen Personen normalerweise nicht dem Standard der Unterbringung der beiden anderen Personen entspricht. Normalerweise handelt es sich um ein Sofa oder ein Klappbett, dessen Größe und Komfort nicht mit einem gewöhnlichen Bett übereinstimmt. Der Reisende sollte auch beachten, dass ein Klappbett die Bewegung im Zimmer einschränkt.
Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten und Verträgen mit den Hoteliers werden die Zimmer zwischen 12:00 und 15:00 Uhr getauscht. So muss das Zimmer unabhängig von der Flugzeit bis 12:00 Uhr verlassen werden bzw. darf erst um 15:00 Uhr belegt werden. Einige Hotels bieten je nach Belegung die Möglichkeit eines verlängerten Aufenthalts an, aber der Reisende vereinbart und bezahlt für sich selbst vor Ort. Viele Unterkünfte bieten die Möglichkeit, das Gepäck bei der Ankunft oder bei der Abreise in einem separaten Raum oder an einem bestimmten Platz aufzubewahren, aber immer auf eigenes Risiko.
Die Gäste, die sich für die „Last-Minute“-Angebote und andere Werbeaktionen anmelden, sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie zwar die Zimmer bekommen, die in der konkreten Aktion beschrieben sind, aber in der Regel die schlechtesten Zimmer im Hotel sind. Der Hotelier hat nämlich immer einige Gäste, die das Arrangement zum Katalogpreis bezahlt haben und es ist verständlich, dass er ihnen einen Vorteil verschafft.
GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN UND SCHUTZ
Gemäß den Bestimmungen der Weltgesundheitsorganisation muss der Reisende in einigen Ländern impfen und sich das entsprechende Dokument verschaffen. Die Impfung ist erforderlich, wenn eine solche Regelung nach dem Abschluss des Reisevertrages erlassen wird – das ist kein gerechtfertigter Grund für die Kündigung des Vertrages, es sei denn, es liegen die Kontraindikationen für die Gesundheit des Reisenden vor. In diesem Fall muss der Reisende eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Der Reisende hat das Recht auf Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdienstleistungen im In- und Ausland, soweit dies den Vorschriften der zuständigen Gesundheitseinrichtung entspricht, und ist auch verpflichtet, sich vor Reiseeintritt mit diesen vertraut zu machen.
REKLAMATIONEN BZW. BESCHWERDEN
Die kleineren Mängel werden ignoriert. Wenn die im Programm aufgeführten Dienstleistungen nach Ansicht des Reisenden als schlecht bewertet gelten und dies nicht von den persönlichen Eigenschaften des Reisenden, seinem Alter, Geschlecht, seiner besonderen Empfindlichkeit oder seiner besonderen Unempfindlichkeit abhängt, kann der Reisende eine Reklamation bzw. eine Beschwerde einreichen.
Der Veranstalter wird sich nur mit Beschwerden befassen, bei denen die Ursache nicht am Ferienort behoben werden konnte. Wenn die Beschwerde, abhängig vom Inhalt, vor Ort geklärt werden konnte, der Reisende hat aber den Fehler nicht vor Ort beanstandet und die benannten Personen nicht über die Unregelmäßigkeit informiert, dann wird davon ausgegangen, dass der Reisende der mangelhaften Dienstleistung zugestimmt hat. Dadurch hat er das Recht verloren, spätere Reklamationen zu erheben und eine Herabsetzung des Leistungspreises oder die Zahlung von Schadenersatz zu verlangen. Wenn es die Agentur schuldet, dass das Programm oder einige der Dienstleistungen nicht erbracht wurden, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisreduzierung in Höhe des realen Wertes der nicht erbrachten Dienstleistungen (jedoch nicht des Teils des Arrangements) – Dienstleistungen, die der Reisende bereits erhalten hat und mit denen zufrieden war. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns und des immateriellen Schadens und der daraus entstehenden Kosten. Der Veranstalter haftet dem Reisenden jedoch für den Schaden, der bis zum Dreifachen des Preises der für ihn vereinbarten Reisedienstleistungen entstanden ist. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle der angegriffenen Gesundheit oder des Todes des Reisenden, wofür der Veranstalter verantwortlich wäre.
Beschwerdeverfahren:
1. Der Reisende reklamiert die unangemessene Leistung sofort vor Ort beim Vertreter des Veranstalters oder, bei seiner Abwesenheit, beim Leistungserbringer. Der Reisende muss mit dem Vertreter mit guten Absichten zusammenarbeiten, um die Ursache der Beschwerde zu lösen. Wenn der Reisende die angebotene Lösung der Beschwerde, die den bezahlten Leistungen im Rahmen des Programms entspricht, nicht akzeptiert, berücksichtigt der Veranstalter keine nachträglichen Beschwerden und reagiert auch nicht auf schriftliche Beschwerden.
2. Wenn eine objektive Beschwerde nicht mit dem Vertreter des Veranstalters vor Ort gelöst werden kann, ist der Reisende verpflichtet, die Rufnummer des Veranstalters (+386 41 730 072) unverzüglich anzurufen und eine schriftliche Bestätigung der Mängel anzufordern.
3. Gemäß Artikel 893 des Obligationenrechts muss der Reisende spätestens 8 Tage nach seiner Rückkehr eine schriftliche Beschwerde bei der Verkaufsstelle einreichen, bei der er sich für die Reise angemeldet hat, und die entsprechende schriftliche Bestätigung mit der Unterschrift des Vertreters und eventuelle Rechnungen für zusätzliche Kosten beifügen. Die Beschwerde muss unterschrieben sein und kann von jedem Reisenden nur im eigenen Namen oder von einem schriftlich autorisierten Dritten eingereicht werden. Die Vollmacht muss der Beschwerde beigefügt werden. Die Beschwerden per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Der Veranstalter wird inhaltlich nur die eingereichten Beschwerden mit allen erforderlichen Unterlagen bearbeiten, die innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht werden.
4. Der Veranstalter ist verpflichtet, die erste schriftliche Antwort auf die genannte Beschwerde innerhalb von 8 Tagen nach deren Eingang und die letzte innerhalb der Frist zu erteilen, die erforderlich ist, um alle Informationen über den Grund der Beschwerde vom Dienstanbieter zu erhalten.
Wenn der Reisende das in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Beschwerdeverfahren eingehalten hat, kann er innerhalb von zwei Jahren ab dem Auftreten des Verstoßes eine Preisminderung oder eine Entschädigung für die Nichteinhaltung des Pauschalreisevertrages verlangen. Die Entschädigungen oder die Preisminderungen, die dem Reisenden aufgrund unterschiedlicher Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen zuzurechnen sind, werden voneinander abgezogen, um Überzahlungen zu vermeiden.
Die „Last-Minute“- und die verbilligten Arrangements sind eher bescheidene Unterkünfte, doch erschwinglicher und vor allem für Reisende geeignet, denen die Qualität ihres Aufenthalts nicht am wichtigsten ist. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Reisende, der sich für ein solches Arrangement entscheidet, vor dem Vertragsabschluss auf die geringere Qualität des Arrangements hingewiesen, weshalb er nicht berechtigt ist, Ansprüche auf Preisminderungen aufgrund der Qualität der Unterkunftseinrichtung geltend zu machen.
DATENSCHUTZ
Der Veranstalter schützt alle Daten der Reisenden, die er erhält, gemäß den Rechten und Pflichten der Allgemeinen Datenschutzverordnung der Europäischen Union. Es wird angenommen, dass sich der Reisende mit der Anmeldung zu einer bestimmten Reise mit der Verwendung dieser Informationen zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und Rechte sowie zu Zwecken des Direktmarketings, der Marktforschung, der Kundensegmentierung, der statistischen Bearbeitung und der Benachrichtigung über das Angebot des Veranstalters und seiner Geschäftspartner einverstanden erklärt. Wenn der Reisende dies nicht will, kann er das bei der Anmeldung mitteilen. Die Datenschutzerklärung wird unter www.intelekta.com veröffentlicht.
GERICHTSSTAND
Das Gericht in Maribor ist für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig, die nicht gütlich beigelegt werden können.
Verantwortlicher Veranstalter:
INTELEKTA M. SOBOTA, d. o. o., Prežihova ul. 5, 9000 Murska Sobota
Tel.: 02/536 19 60, Fax: 02/536 19 61
www.intelekta.com
Alle Angaben im Katalog und in der Preisliste entsprechen dem Stand Dezember 2024.